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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12   

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https://dejure.org/2012,19424
LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12 (https://dejure.org/2012,19424)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.07.2012 - 6 Ta 68/12 (https://dejure.org/2012,19424)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 6 Ta 68/12 (https://dejure.org/2012,19424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 114 ZPO, § 4 S 1 KSchG, § 5 Abs 1 S 1 KSchG, § 7 KSchG
    Prozesskostenhilfe - Ablehnung der Bewilligung - fehlende Erfolgsausicht wegen Versäumung der Klagefrist - arbeitsgerichtliche Prozesskostenhilfeprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Erfolgsaussichten der verspäteten Kündigungsschutzschutzklage in Unkenntnis der Klagefrist; Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Bewilligungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Erfolgsaussichten der verspäteten Kündigungsschutzschutzklage in Unkenntnis der Klagefrist; unzulässiger Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Bewilligungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wirkt sich ein Unterlassen der Klageerhebung - selbst wenn es ursächlich zur Wirksamkeit der Kündigung und damit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beiträgt - auch nicht (wie der Kläger weiter meint) sperrzeitträchtig aus (BSG 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R - Rn. 37, NZA-RR 2008, 383).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
    Sind die Erfolgsaussichten indes allenfalls entfernt vorhanden und erscheint ein Obsiegen zwar nicht schlechterdings unmöglich, weitgehend aber doch unwahrscheinlich, ist den Anforderungen des § 114 ZPO noch nicht genügt (vgl. BVerfG 13.07.2005 - 1 BvR 175/05 - zu II 1 a der Gründe, NJW 2005, 3489; LAG Hamm 21.06.2011 - 5 Ta 334/11 - zu 1 der Gründe, LAGE § 114 ZPO 2002 Nr. 16).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
    "Gewiss" muss dieser Ausgang allerdings nicht sein (BVerfG 10.08.2001 - 2 BvR 569/01 - zu B I 1 der Gründe, AP GG Art. 19 Nr. 10).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
    Bedarf der Antragsteller, bevor er einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt, der Beratung über die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung oder -Verteidigung, findet das Beratungshilfegesetz Anwendung (BGH 30.05.1984 - VIII ZR 298/83 - zu II 2 der Gründe, NJW 1984, 2106).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
    Es gehört - anerkanntermaßen - zu den an jeden Arbeitnehmer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen, dass er sich zumindest nach Ausspruch einer Kündigung unverzüglich darum kümmert, ob und wie er hiergegen vorgehen kann (BAG 26.08.1993 - 2 AZR 376/93 - zu B I 2 c aa der Gründe, NZA 1994, 281).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 105/05

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Erfolgsaussicht, nachträgliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
    Ihm wird insofern zugemutet, dass er die Grundzüge des Kündigungsschutzrechts kennt oder sich zumindest aktiv hierüber informiert (LAG Schleswig-Holstein 28.4.2005 - 2 Ta 105/05 - zu II der Gründe m.w.N., juris).
  • LAG Köln, 28.12.2007 - 8 Ta 355/07

    Kündigungsschutzklage; nachträgliche Zullassung; Unkenntnis von Klagefrist;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
    Andere Kriterien für die Beurteilung der Frage, wie sehr eine Verfolgung eigener Belange von der Klageerhebung abhalten darf, als die, wie ein Arbeitnehmer seine persönlichen Angelegenheiten in aller Regel besorgt, bestehen nicht (vgl. LAG Köln 28.12.2007 - 8 Ta 355/07 - zu II 2 b der Gründe, juris).
  • LAG Hamm, 19.12.2003 - 4 Ta 605/03

    Keine PKH für das Beschwerdeverfahren, Verletzung der Mitwirkungspflicht im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
    Das schließt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch in dem - nur der Prozesskostenhilfeprüfung dienenden - Beschwerdeverfahren aus (LAG Köln 03.02.2010 - 9 Ta 30/10 - juris; LAG Hamm 19.12.2003 - 4 Ta 605/03 - zu II 1 der Gründe - juris).
  • LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11

    Erfolgsaussicht, Hinweispflicht, Rechtsschutzgleichheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
    Sind die Erfolgsaussichten indes allenfalls entfernt vorhanden und erscheint ein Obsiegen zwar nicht schlechterdings unmöglich, weitgehend aber doch unwahrscheinlich, ist den Anforderungen des § 114 ZPO noch nicht genügt (vgl. BVerfG 13.07.2005 - 1 BvR 175/05 - zu II 1 a der Gründe, NJW 2005, 3489; LAG Hamm 21.06.2011 - 5 Ta 334/11 - zu 1 der Gründe, LAGE § 114 ZPO 2002 Nr. 16).
  • LAG Köln, 03.02.2010 - 9 Ta 30/10

    Kostendeckung für Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe durch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2012 - 6 Ta 68/12
    Das schließt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch in dem - nur der Prozesskostenhilfeprüfung dienenden - Beschwerdeverfahren aus (LAG Köln 03.02.2010 - 9 Ta 30/10 - juris; LAG Hamm 19.12.2003 - 4 Ta 605/03 - zu II 1 der Gründe - juris).
  • LAG Düsseldorf, 25.04.1991 - 1 Ta 97/91

    Kündigungsschutzverfahren: nachträgliche Klagezulassung - Rechtsrat vom

  • LAG Köln, 29.10.2014 - 5 Ta 366/14

    Nachträgliche Zulassung einer Entfristungsklage

    Ihm wird insofern zugemutet, dass er die Grundzüge des Kündigungsschutzrechts kennt oder sich zumindest aktiv hierüber informiert (BAG 26.08.1993 - 2 AZR 376/93 - NZA 1994, 281; LAG Rheinland-Pfalz 10. Juli 2012 - 6 Ta 68/12 - juris; LAG Schleswig-Holstein 28.4.2005 - 2 Ta 105/05 - juris) .
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